HINWEIS ZUR GESETZLICHEN REGELUNG FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON ROLLSTÜHLEN IM FAHRZEUG!

Aufgrund einer Neuregelung in den Rollstuhlnormen DIN EN 12183 und DIN EN 12184 dürfen Rollstühle ab dem Baujahr 2010 nur noch in Kraftfahrzeugen befördert werden, wenn diese für die Beförderung im Fahrzeug gemäß ISO 7176-19 freigegeben sind. Dieses sollte durch ein Label auf dem Rollstuhl gekennzeichnet sein. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob diese Stühle mit Kraftknoten ausgestattet sind oder nicht.

 

Für AMF-Bruns bedeutet das, dass wir Rollstühle ab dem Baujahr 2010 nur mit Kraftknoten ausrüsten dürfen, wenn diese für die Beförderung im Fahrzeug vom Rollstuhlhersteller freigegeben sind. Rollstühle vor dem Baujahr 2010 sind von dieser Regelung nicht betroffen!

 

Nach interner Überprüfung des Rollstuhles auf Kraftknotentauglichkeit anhand der von Ihnen bestätigten Angaben im

unteren Teil dieses Schreibens ergeben sich folgende Möglichkeiten:

 

  • Rollstühle mit einem Baujahr vor 2010 dürfen wir mit Kraftknoten ausrüsten, wenn die Überprüfung durch AMF-Bruns erfolgreich ist.
  • Rollstühle mit dem Baujahr 2010 und später dürfen wir mit Kraftknoten ausrüsten, wenn sie vom Hersteller zur Beförderung freigegeben sind und die Überprüfung durch AMF-Bruns erfolgreich ist.
  • Vom Hersteller nicht freigegebene Rollstühle (Baujahr nach 2010) dürfen wir nicht mit Kraftknoten ausrüsten. Diese Rollstühle dürfen darüber hinaus aber auch generell nicht als Sitzplatz in Fahrzeugen befördert werden, weder mit noch ohne Kraftknoten!

 

Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass beim Neukauf eines Rollstuhles die Freigabe zur Beförderung im Kfz vom Hersteller vorliegen muss. Ohne diese Freigabe darf der Rollstuhl nicht befördert werden!

Häufig gestellte Fragen

1.   ALLGEMEINE FRAGEN

 

1.1  Was ist ein Kraftknotenadapter? 

Der Kraftknotenadapter ist der für die Krafteinleitung am besten geeignete Punkt an einem Rollstuhl oder an einem Adaptersystem eines Rollstuhles. Um diesem Punkt werden die Rückhaltekräfte des Personenrückhaltesystems in das Rollstuhlrückhaltesystem weitergeleitet. Zusätzlich wird hiermit die korrekte Geometrie des Beckengurtes - als rollstuhlseitiger Bestandteil des Personenrückhaltesystems - sichergestellt. Oft ist die Krafteinleitung nicht unmittelbar am Rollstuhl realisierbar, sodass die Kraftweiterleitung durch das Kraftknotenadaptersystem PROSAFE am Rollstuhl erst möglich wird.

 

1.2  Ist der Kraftknotenadapter modellabhängig?

Ja, der Kraftknotenadapter ist modellabhängig. Bitte Kraftknotenliste im Internet einsehen und prüfen, evtl. Bilder vergleichen. Anbauten wie E-Fix Viamobil, Scalamobil usw. sind zu berücksichtigen.

 

1.3  Gibt es für den Kraftknotenadapter eine Hilfsmittelnummer?

Nein, gibt es nicht.

 

1.4  Ist ein Beckengurt am Kraftknotenadapter notwendig?

Ja. Der Beckengurt ist am Kraftknotenadapter montiert.

 

1.5  Der Beckengurt ist zu kurz/zu lang

Bitte mailen oder faxen Sie uns das Formular "Beckengurtlängen" zu.

Sie finden das Formular im Bereich "Downloads".

 

 

2.   KOSTEN

 

2.1  Bezahlen die Krankenkassen den Kraftknotenadapter?

Es kommt auf den Einzelfall an, bitte prüfen Sie das bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

 

2.2  Wer bezahlt die Änderung des Kraftknotenadapters, wenn er nicht passt?

Der Kunde bezahlt die Änderung, deswegen ist es sehr wichtig, bei der Bestellung genaue Angaben zum Rollstuhl zu machen.

 

2.3  Wer bezahlt den Hin- und Rückversand des Rollstuhls?

Der Kunde bezahlt den Versand.

 

 

3.   KRAFTKNOTENADAPTERLISTE

 

3.1  Wo kann man die Liste aller erhältlichen Kraftknotenadapter einsehen?

Hier finden Sie die Kraftknotenliste

 

3.2  Wie funktioniert die Kraftknotenadapterliste?

Die Liste ist nach Rollstuhlherstellern sortiert. Falls Ihr Hersteller nicht angezeigt wird, schauen Sie bitte unter "Sonstige Hersteller". Auf der jeweiligen Unterseite der Hersteller wird eine Legende zur Liste angezeigt.

 

3.3  Warum ist der Rollstuhl nicht in der Liste verfügbar?

Es handelt sich in den meisten Fällen um einen E-Rollstuhl, welcher das zulässige Gewicht von 165 kg überschreitet.

 

3.3  Was heißt „keine Angabe“ auf der Kraftknotenadapterliste?

Der Kunde sollte sich vorab beim Hersteller erkundigen, ob der Stuhl für Kraftknotenadapter zugelassen ist, da keine genauen Informationen zum Stuhl verfügbar sind.

 

3.4  Der Kraftknotenadapter ist nicht auf der Liste, kann man ihn anfertigen? 

Das können Sie durch die Machbarkeitsprüfung erfahren.

 

 

4.  MONTAGE

 

4.1  Ist es möglich, den Kraftknotenadapter von Rollstuhl X an den Rollstuhl Y anzubauen?

Der Kraftknotenadapter passt nur an den Rollstuhl, für den er konstruiert ist.

 

4.2  Kraftknotenadapter passt nicht, was soll ich tun?

1.   Was/Wo passt er nicht? (Schrauben, Bohrungen, etc.)

2.   Fotos zusenden zur Analyse

3.   Individuelle Lösungssuche

3.1 Lösung vor Ort beim Kunden

3.2 Rollstuhl nach Apen schicken

 

4.3  Dürfen Änderungen (Löcher bohren, etc.) am Kraftknotenadapter vorgenommen werden?

Nur nach vorheriger Absprache, andernfalls muss der Kraftknotenadapter bzw. Rollstuhl an AMF-Bruns geschickt werden.

 

4.4  Können Sie mir eine Freigabe zur Durchführung von Änderungen am Rollstuhl/Kraftknotenadapter geben?

Falls Änderungen vorgenommen wurden, müssen Bilder zu AMF-Bruns geschickt werden. Aufgrund dieser Bilder kann bewertet werden, ob eine Freigabe erteilt wird.

 

 

5. LIEFERUNG

  

5.1  Wann ist der Rollstuhl fertig?

Circa zwei Wochen nach Eingang der Bestellung ist der Rollstuhl fertig. Individuelle Zeiten sind jedoch vom Konstruktionsaufwand abhängig.

 

5.2  Können wir die Lieferung vorziehen?

Nein, die Lieferzeiten können wir nicht vorziehen.

 

5.3  Können Sie mir Kraftknotenadapter zur Auswahl schicken?

In Ausnahmefällen ist es möglich, bis zu zwei Kraftknotenadapter zur Auswahl zu bekommen.

 

5.4  Darf ich den Kraftknotenadapter zurücksenden?

Ja, das dürfen Sie.